
Die Richtlinie „Autowaschanlagen - Kriterien für VDA-konforme Waschanlagen“ wurde durch einen Arbeitskreis, der sich aufgrund einer kohärenten Interessenslage im Januar 2007 bildete, erarbeitet.
Ausgangspunkte dafür waren:
a) Undichtigkeiten an Fahrzeugen, hervorgerufen u. a. durch zu hohe Wasserdruck- und –Mengenbeaufschlagung in Waschanlagen,
b) mögliche optische und funktionale Beeinträchtigungen von dekorativen und funktionalen Fahrzeuganbauteilen durch aggressive Waschchemie.
Die Richtlinie enthält sowohl Parameter für bestehende und künftige Waschanlagen, als auch für die in den Waschanlagen verwendeten Waschchemikalien, um die o. g. Probleme in Zukunft zu vermeiden und eine bessere Anpassung an künftig zu entwickelnde Personenkraftwagen zu ermöglichen. Den Herstellern von Personenkraftwagen werden Hinweise auf potenziell kritische Fahrzeuggeometrien in Waschanlagen gegeben.
Auf das Reinigungsergebnis wird in der o. g. Richtlinie nicht näher eingegangen, es geht zentral und ausschließlich um die Verringerung von Schadfällen.
Autowaschanlagen (Portalwaschanlagen, Waschstraßen, SB-Waschplatz-anlagen), welche die Vorgaben des VDA in Bezug auf Chemie und technische Anforderungen einhalten, können auf Antrag ein VDA-Siegel erhalten. Das VDA-Siegel weist darauf hin, dass diese Waschanlagen bei Einhaltung der beschriebenen Parameter ein verringertes Schädigungspotential haben.
Konkret ist der Ablauf so, dass die Hersteller der Waschanlagen (Technik) und der Reinigungsmittel (Chemie) im ersten Schritt die Konformität ihrer Produkte mit dem Regelwerk bestätigen und Ihren Kunden auf Anfrage entsprechende Konformitätsbescheinigungen ausstellen. Hierzu tragen sich die Hersteller in eine zentrale Datenbank des VDA ein.
Prozessdarstellungen WA-Hersteller (PDF-File 46 KB)
Die Richtigkeit der Einträge wird im Rahmen von Audits durch das VDA QMC stichprobenhaft überprüft werden.
Ein Anlagenbetreiber muss sich im zweiten Schritt - ebenfalls online - unter Angabe, der von ihm eingesetzten Komponenten (Technik / Chemie) in dieser Datenbank registrieren.
Prozessdarstellungen WA-Betreiber (PDF-File 57 KB)
Nach Vorlage der beiden Konformitätsbescheinigungen der Hersteller erhält er schließlich das Siegel, welches 2 Jahre Gültigkeit hat. Hierfür ist ein jährlicher Betrag von 100 Euro an das VDA QMC zu entrichten.
Die Richtigkeit der Angaben sowie die ordnungsgemäße Anwendung der Chemikalien usw. wird bei mindestens 10% der registrierten Betreiber von Waschanlagen im Rahmen von Begehungen vor Ort durch das VDA QMC überwacht werden.
Mit Beantragung des Siegels geht der Betreiber einer Waschanlage einen Vertrag mit dem VDA QMC ein. Der Wortlaut dieser Vereinbarung ist dem folgenden pdf-Dokument zu entnehmen.
Vereinbarung über Siegelvergabe zu „VDA-konformen Waschanlagen“ (PDF-File 177 KB)
Für Fachfragen zur VDA-konformen Waschanlagen oder zu dem vom VDA QMC herausgegebenen Regelwerk wenden Sie sich bitte an:
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Hartmut Ide |
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+49 (0) 711 - 51867647 |
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